Seit Ende 2005 gilt für PKW die Rußpartikelfilter-Verordnung, wonach bundesweit einheitlich die Partikelemissionen in Schadstoffgruppen eingestuft werden, die dann je Fahrzeug mit entsprechender Plakette ausgewiesen wird. Dies erleichtert beispielsweise die Kontrolle von Fahrverboten bei zu hoher Feinstaubbelastung, für die Dieselfahrzeuge und damit insbesondere Busse und LKW als Hauptverursacher gelten. Staatliche Fördermaßnahmen betreffen aber zunächst nur den Partikelfiltereinsatz bei PKW, der gesamte Nutzfahrzeugbereich ist derzeitig hierbei noch nicht berücksichtigt. Fahrzeug- und Filterhersteller sowie die Fahrzeugbetreiber warten auf entsprechende Rahmenbedingungen.
In der Warteschleife
Güterverkehr ; 55 , 5 ; 26-27
2006-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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