IT-Sicherheit und IT-Risikomanagement sind noch erst in relativ wenigen Unternehmen als eigenständige Standardprozesse etabliert. Sie stellen aber eine wesentliche Voraussetzung zur Wahrnehmung der Security-Anforderungen und Regularien der EU und Mitgliedsstaaten zur Haftung der Geschäftsführung für Schäden Dritter aus Fehlfunktion oder Fehlnutzung der Unternehmens-IT dar. Es ist mit einer Verschärfung dieser Regularien zu rechnen. Gleichzeitig wachsen die Möglichkeiten der Profiterzielung aus betrügerischer Nutzung von Unternehmens-IT durch Kriminelle, z.B. mittels Viren, Würmer, Spyware für Diebstahl von Geschäfts- und Identitätsdaten. Allerdings sind die Unternehmen mit den möglichen Gegenmaßnahmen, wie z.B. Überwachung des Datenverkehrs aufgrund deren möglicher Mehrfachwirkung z.B. auch auf eigene Mitarbeiter ebenfalls wieder an die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Regelungen gebunden. Die Lösung kann nur in einem ganzheitlichen Unternehmensansatz mit juristisch und organisatorisch abgesicherten, ständig aktuell gehaltenen technischen Sicherheitslösungen unter Einbeziehung der Mitarbeiter liegen.
Spyware aus Juristensicht
Spionageprogramme
LANline ; 18 , Spezial IV ; 46-49, 51
2006-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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