Der Abfindungsanspruch eines gekündigten Arbeitnehmers ist im deutschen Recht nicht allgemein gesetzlich vorgeschrieben, kann sich aber z. B. aus einer einzelvertraglichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder aus einem Tarifvertrag ergeben. Steht dem Arbeitnehmer danach eine Abfindung zu und verstirbt er vor deren Auszahlung, so stellt sich die Frage, ob der Anspruch auf seine Erben übergeht. Dies ist zu bejahen, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Todes bereits beendet war. Andernfalls kommt es auf den Willen der Vertragsparteien an, der bei einer fehlenden ausdrücklichen Regelung maßgeblich anhand des mit der Abfindung verfolgten Zwecks zu ermitteln ist.


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    Title :

    Vererblichkeit von Abfindungsansprüchen


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 59 , 45 ; 2461-2466


    Publication date :

    2006-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German