Der internationale Rechnungslegungsstandard IAS 19 unterscheidet für die Bilanzierung der zugesagten Betriebsrenten danach, ob das Unternehmen nur die Beitragszahlung an einen externen Versorgungsträger schuldet oder ob eine Nachschusspflicht des Arbeitgebers besteht, für die Pensionsrückstellungen zu bilden sind. Im letzteren Fall handelt es sich um sog. ungewisse Verbindlichkeiten, da die versicherungsmathematischen Annahmen, anhand derer die Pensionsverpflichtungen berechnet werden, laufend angepasst werden und es insofern zu starken Wertschwankungen kommen kann. Der Beitrag untersucht, wie diese versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste in der Bilanz zu erfassen sind.
Pensionsrückstellungen im IFRS-Abschlu
Kritische Würdigung der Regelungen zur Vereinnahmung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste im IFRS-Abschluss unter Berücksichtigung der Neuregelung des FASB
Der Betrieb ; 59 , 45 ; 2413-2419
2006-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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