Regelmäßig werden die Vorschriften über die Beförderung von Gefahrgut auf der Straße und der Schiene geändert, so auch Anfang Januar. Wichtige Änderungen betreffen u.a. die Fahrer von gefährlichen Gütern. Diese müssen ab sofort einer Schulungspflicht nachgehen. Des Weiteren wird die Einschränkung betreffend Klasse 9 ADR/RID aufgehoben. Auch den Ausdruck "Frachtbrief" gibt es nicht mehr. Neuerdings wird er durch den Begriff "Beförderungspapier" ersetzt. Eine weitere Änderung betrifft die Betreiber der Eisenbahninfrastruktur. Sie müssen jetzt zu jeder Zeit u.a. Zugriff auf die Zusammensetzung des Zuges, das Gewicht der Ladung und die UN-Nummer haben. Neu ist auch die ADR-Tunnelregelung und das Einführen einer Tankakte für Tankfahrzeuge, Aufsetztanks und Tankcontainer. Für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung werden die Vorschriften ausgeweitet. Die letzte wichtige Änderung ist, dass die Anforderungen an die Ladungssicherung von Versandstücken mit gefährlichen Gütern präzisiert und an die UN-Empfehlungen angepasst werden.
"Neuerungen ADR/RID 2007": Was ändert sich im Gefahrgutrecht?
Deine Bahn ; 34 , 12 ; 20-21
2006-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
ADR , Regelwerk , Güterverkehr , RID , Gefahrgut , Regelung , Vorschrift , Schienengüterverkehr
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