Im Bauvertragsrecht kann sich zum einen der Auftraggeber verpflichten, den Zahlungsanspruch des Bauunternehmers mit einer Bürgschaft zu sichern. Problematischer ist jedoch der umgekehrte Fall, in dem der Bauunternehmer zugunsten des Auftraggebers eine Bürgschaft bestellt. Diese Bürgschaft kann so ausgestaltet sein, dass der Bürge z. B. für Ersatzansprüche wegen der Nichterfüllung des Bauvertrags, für Gewährleistungsansprüche oder für die zweckgerichtete Verwendung des im Voraus gezahlten Werklohns haften soll. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit den verschiedenen Modellen und den daraus folgenden Pflichten des Bürgen auseinander.
Bürgschaften im Bauvertragsrecht
Der Betrieb ; 59 , 40 ; 2162-2168
2006-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
Baurecht , Sicherheit , Bauarbeit , Gewährleistung , Auftraggeber , Haftung , Schuldrecht
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