Im Rahmen der Harmonisierung des europäischen Eisenbahnsystems dürfen Schienenfahrzeuge die Umwelt künftig nur noch im begrenzten Maß mit Lärm belasten. Zu diesem Aspekt gab es in den verschiedenen Mitgliedstaaten entweder keine oder unterschiedliche Regelungen. Die Technische Spezifikation für die Interoperabilität Lärm (TSI Lärm) trat am 23. Juli 2006 in Kraft. In ihr werden einheitliche Grenzwerte definiert, die Lärmmessverfahren beschrieben und die Prozedur der Zertifizierung festgelegt. Für Triebfahrzeuge, Gleisinstandhaltungsmaschinen und Triebwagen sind neben Grenzwerten zu den Fahrgeräuschen auch Maximalwerte für die Lärmemission im Stillstand, das Anfahren und den Schallpegel im Führerraum enthalten. Für Güterwagen und Reisezugwagen gibt es nur Grenzwerte für den Schallpegel während der Fahrt und einen Grenzwert im Stillstand. Der Auftraggeber (Fahrzeughersteller oder Halter des Schienenfahrzeugs) muss für die EG-Zertifizierung eine benannte Stelle seiner Wahl einschalten.
TSI Lärm - ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von Bahnlärm
TSI Noise - an important step towards the reduction of railway noise
ZEVrail Glasers Annalen ; 130 , Sonderheft Dezember ; 550-555
2006-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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