In der Schweiz gelten seit 1986 rechtliche Regelungen gegen den Lärm für alle Verkehrsmittel; in den Jahren 2000 und 2001 wurden diese speziell für die Eisenbahnen genauer gefasst. Betroffen sind 5 000 km Strecken, von denen die SBB 3100 betreiben. Ansatzpunkte im Bemühen um geringeren Lärm im Schienenverkehr sind: Fahrzeuge, Schallschutzwände und schließlich schallabweisende Fenster. Auf der Basis einer sehr genauen kartographischen Erfassung der verschiedenen Orte der Lärmimmissionen wird mit Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse der Besiedlung über die jeweils angemessene Maßnahme entschieden. Die Summe der Aufwendungen wird zur Hälfte für Schallschutzwände, ein Drittel für Verbesserungen an Fahrzeugen und der Rest für schallabweisende Fenster verbraucht. Ferner wurde eine Dringlichkeitsskala aufgestellt, in der Aspekte der Kosten/Nutzen-Rechnung wie bei allen Maßnahmen berücksichtigt werden. Als Ausgleich für die Aufwendungen an den Fahrzeugen (vor allem an den Bremsen) gewährt der Staat Kostenabschläge von 5% bis 8% der Wegebenutzungsgebühren; jedoch nur für schweizerische Fahrzeugbesitzer. Das Programm der Lärmminderung wurde im Jahr 2000 mit einer Dauer bis 2015 gestartet und nach Beschluss durch Volksentscheid im Jahr 1998 weitgehend vom Straßenverkehr finanziert.
Maîtrise du bruit ferroviaire en Suisse: où en est-on?
Bewältigung des Eisenbahnlärms in der Schweiz: Wie ist der Stand der Dinge?
Le Rail ; 130 ; 36-39
2006-01-01
4 pages
Article (Journal)
French
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