Bei den BG BAHNEN gab es im Jahr 2005 eine gestiegene Anzahl Meldungen von Unfällen mit psychischen Beschwerden. Im Vergleich zum Vorjahr war ein Anstieg von 10 Prozent zu verzeichnen. Bevor der Leistungsanspruch des Versicherten im Falle psychischer Erkrankung anerkannt wird, muss geprüft werden, ob diese Erkrankung in ursächlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Grundsätzlich sind psychische Erkrankungen von Seiten der gesetzlichen Versicherung genauso zu bewerten wie körperliche Krankheiten. Bisher konnten die Ausgaben trotz Anstieg der entsprechenden Unfallzahlen stabil gehalten werden.
Psychische Traumen
Statistische Zahlen, Stand der Rechtsprechung
Das Warnkreuz ; 3 ; 3
2006-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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