Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob Ausschreibungen künftig europaweit der Regelfall werden, wenn Nahverkehrsunternehmen öffentliche Zuschüsse oder ausschließliche Rechte erhalten. Anlass ist der Beschluss des Bundesgerichtshof (BGH) vom 07.02.2006 (KVR 5/05) zur geplanten Übernahme der hannoverischen Straßenbahn- und Busgesellschaft "üstra" durch die DB Regio AG. Der BGH hat sich kritisch zur Direktvergabe von Verkehrsleistungen ohne Ausschreibungen geäußert und hält sie im SPNV für unzuverlässig. Vorangegangen war ein Beschluss des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2003, wonach die Übernahme (unter vier auflösenden Bedingungen und einer Auflage) genehmigt wurde. Nach § 35 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) war der Zusammenschluss genehmigungsbedürftig. Unter Zurückweisung an die Vorinstanz (OLG Düsseldorf) muss nun dort geprüft werden, ob unter Beachtung der Rechtsauffassung des BGH der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung verstärken würde und die Auflagen zur Ausschreibung ausreichen würden, um diese Marktbeherrschung auszugleichen. Vor dem Hintergrund der Kürzung der Regionalisierungsmittel des Bundes und des geplanten Börsengangs der DB AG hat die endgültige Entscheidung große Bedeutung. Dieses europäische Streittheme betrifft weitere 4100 kleine und mittlere Verkehrsunternehmen.
Keine Direktvergaben im ÖPNV?
EI - Der Eisenbahningenieur ; 57 , 10 ; 52
2006-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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