Die EU-Gebäuderichtlinie verlangt neben Energieausweisen über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden auch die Inspektion von Heizkesseln und Klimaanlagen. Dies sieht auch der Tiefensee/Glos-Entwurf zur Energieeinsparverordnung vom 3. April 2006 vor. Für TGA-Fachplaner und Versorgungstechniker ergibt sich daraus ein breites Arbeitsfeld; denn in den nächsten Jahren müssen bis zu 450 000 Anlagen erstmals inspiziert werden. Aus dem Beitrag erfährt man, wer zur Durchführung von Inspektionen berechtigt ist und wann inspiziert werden muss.
Eine Aufgabe für Ingenieure
Was im EnEV-Entwurf zur Inspektion von Klimaanlagen steht
TGA Fachplaner ; 5 , 7 ; 42-43
2006-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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