Viele Gemeinden unterhalten mit ihren Schwimmbädern oder Verkehrsunternehmen Betriebe, die dauerhaft nur Verluste erwirtschaften. Daher stellt sich die Frage, wie diese dauerdefizitären Betriebe ertragsteuerlich zu behandeln sind und ob die Verrechnung der Verluste mit anderen Einnahmen der Gemeinde eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt. Streitig ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel, ob überhaupt eine Einkommensermittlung erfolgen kann, wenn gar keine Gewinnerzielungsabsicht gegeben ist. Der vorliegende Beitrag enthält eine Erwiderung auf eine frühere Stellungnahme (DB 13/2006, I0651488)) zu diesem Thema sowie eine Replik dazu.
Nochmals: Einkommensermittlung von Betrieben gewerblicher Art mit strukturellen Dauerverlusten
Erwiderung und Replik zu Pinkos, DB 2006 S. 692
Der Betrieb ; 59 , 34 ; 1809-1812
2006-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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