Am 23.12.2004 untersagte das EBA als damalige Regulierungsbehörde der DB Netz AG, einen Sonderzugzuschlag von 10 % zum Trassenpreis für Gelegenheitsverkehre zu erheben, wogegen die DB Netz AG rechtliche Schritte einleitete. Nun hat auch das Verwaltungsgericht Köln am 20.10.2006 in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil den Sonderzugzuschlag, der erst im Trassenpreissystem 2007 nicht mehr enthalten ist, als rechtswidrig beurteilt. Der Kommentar sieht in einem Sonderzugzuschlag trotz gleicher Spielregeln für alle Marktbeteiligten ebenfalls eine Benachteiligung der Wettbewerber.


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    Title :

    Gericht untersagt DB Netz den Sonderzugzuschlag/Kommentar: Der Fluch der bösen Tat


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    2006-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German







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