Die sieben Eckpunkte der bereits im Koalitionsvertrag angekündigten Unternehmenssteuerreform 2008, auf die sich das Bundeskabinett am 12. Juli 2006 geeinigt hat, werden in diesem Beitrag im Einzelnen vorgestellt und kommentiert. Die geplanten Neuerungen beinhalten z. B. die Ersetzung der bisherigen Körperschafts- und Gewerbesteuer durch eine föderale und eine kommunale Unternehmenssteuer, wobei die nominale Belastung der Körperschaften bei unter 30 % liegen soll. Weiterhin ist die Einführung einer Abgeltungssteuer für Kapitalerträge geplant, und erbschaftssteuerliche Änderungen sollen den Familienunternehmen die Nachfolge erleichtern.
Anmerkungen zu den Eckpunkten der Unternehmenssteuerreform 2008 lt. Kabinettsbeschluss vom 12.7.2006
Der Betrieb ; 59 , 38 ; 2028-2031
2006-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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