Der Begriff Essential Facility, der aus dem US-amerikanischem Recht stammt, bezeichnet eine Einrichtung, die aus ökonomischen oder rechtlichen Gründen nicht dupliziert werden kann und erforderlich ist, um auf einem parallelen, vor- oder nachgelagerten Markt Geschäfte durchführen zu können. Dies trifft auch auf die Schieneninfrastruktur zu, deren Definition allerdings nicht eindeutig ist. Nach einer begrifflichen Einführung wendet der Autor die Essential Facility-Theorie auf die Eisenbahn in drei Bereichen an: Zugang zum eigentlichen Netz, Zugang zu für den Betrieb notwendigen festen Einrichtungen wie z. B. Zugangsstellen oder Wartungsanlagen und Zugang zu für den Betrieb notwendigen, aber nur temporär benötigten Einrichtungen wie z. B. Ersatzlokomotiven oder Schiebelokomotiven.
Essential Facilities der Eisenbahninfrastruktur
Eine ökonomische und juristische Begriffsabgrenzung
Essential Facilities in the railway infrastructure
Internationales Verkehrswesen ; 58 , 9 ; 392, 394-397
2006-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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