Nachdem zu Anfang die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Rahmen des 1996 in Kraft getretenen Arbeitsschutzgesetzes umstritten waren, haben verschiedene Gerichtsurteile bis hin zur Bestätigung durch das Bundesarbeitsgericht seit 2004 für Klarheit gesorgt. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG stehen dem Betriebsrat sehr wohl Mitbestimmungsrechte bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes und der Gefährdungsbeurteilung zu. Zwei Beispiele - Alstom Power Generation in Mannheim und Sauer-Danfoss in Neumünster - zeigen die konkrete Umsetzung und die Erfolge der Betriebsratsarbeit auf, für die weitere Arbeitshilfen aufgeführt werden.
Einmischung durch Betriebsräte unverzichtbar
Beispiele erfolgreicher Umsetzung von Arbeitsschutzgesetz und Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 9 ; 544-548
2006-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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