In einer 1995 zur Vermögenssteuer ergangenen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht den so genannten Halbteilungsgrundsatz angewendet, der besagt, dass die verfassungsrechtliche Obergrenze für die Belastung eines Steuerpflichtigen erreicht ist, wenn er die Hälfte seiner Einkünfte abgeben muss. Am 18.1.2006 hat das Gericht nun entschieden, dass dieser Grundsatz für die Einkommens- und Gewerbesteuerbelastung nicht einschlägig ist. Der Beitrag setzt sich mit den Auswirkungen dieses neuen Beschlusses auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass sich der verfassungsrechtliche Schutz der Steuerpflichtigen nicht verschlechtert hat.
Der Halbteilungsgrundsatz ist tot, und nun?
Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 18.1.2006 BvR 2194/99
Der Betrieb ; 59 , 17 ; 912-913
2006-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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