Vor dem griechischen Areopag stand zur Verhandlung an, ob die Griechische Eisenbahngesellschaft (OSE) als Empfängerbahn für Transportverluste zu haften hat. Ein griechisches Unternehmen hatte die DB AG beauftragt, Waren nach Athen zu befördern, die als versiegelte Wagenladungen aus praktischen Gründen mit zwei Frachtbriefen versehen zuerst von Deutschland nach Sopron (Ungarn) und dann nach Athen transportiert wurden. Der Areopag stellte in seinen Urteilen fest, dass trotz der zwei Frachtbriefe von der Einheit des internationalen Beförderungsvertrages auszugehen ist und damit die OSE den durch Diebstähle entstandenen Schaden zu ersetzen hat. Die deutsche Version findet sch unter I0651543.
Aréopage (Court of Appeal, Greece)
Rulings of 17 May 2004 and of 10 January 2005
2006-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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