Viele Bahnstrecken in der Schweiz weisen noch technisch ungesicherte Bahnübergänge auf. Gemäß der aktuellen Eisenbahnverordnung müssen alle Bahnübergänge bis 2014 mit einer Warnsignalisierung und ggf. mit Schranken ausgestattet werden. Wenn ein Bahnübergang am Tag durchschnittlich von maximal sechs Kraftfahrzeugen je Stunde oder reinem Fußgängerverkehr benutzt wird oder die Streckengeschwindigkeit weniger als 50 km/h beträgt, dann genügt eine Blinklichtanlage als Bahnübergangssicherung. Die RGS-Bahnsicherheitstechnik GmbH in Aarau hat für solche Fälle eine optische und akustische Bahnübergangssicherungsanlage mit Blitzleuchte und einer sicherheitsgerichteten, programmierbaren Steuerung (SPS) entwickelt, die kurz vorgestellt wird.
Mehr Sicherheit an Bahnübergängen
More security at level crossing
Signal+Draht ; 98 , 7-8 ; 16-18
2006-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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