Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet zwischen der Schriftform, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzt, der elektronischen Form, die bei einer signierten E-Mail gegeben ist, und der bloßen Textform, der alle einfachen E-Mails, Faxe usw. genügen. Davon ausgehend stellt der Beitrag die verschiedenen arbeitsrechtlichen Formerfordernisse dar. So ist der Vertragsschluss als solcher formfrei möglich, während z. B. die Befristung des Arbeitsverhältnisses der Schriftform oder der elektronischen Form bedarf. Besonders strenge Anforderungen gelten für die Kündigung, die nicht per E-Mail erfolgen kann, sondern nur schriftlich wirksam ist.
Formerfordernisse im Arbeitsverhältnis als Grenzen für den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel
Der Betrieb ; 59 , 9 ; 502-508
2006-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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