Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dienen Betriebsveranstaltungen wie Weihnachts- oder Jubiläumsfeiern überwiegend dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers an der Verbesserung des Betriebsklimas. Daher ist die darin liegende Vergünstigung grundsätzlich nicht als Sachzuwendung lohnsteuerpflichtig, wenn der Mitarbeiter höchstens zweimal im Jahr an einer Betriebsveranstaltung teilnimmt und die Aufwendungen 110 Euro pro Person nicht überschreiten. Im November 2005 hat der BFH nun entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn die Veranstaltung zweitägig ist und also eine Übernachtung umfasst.


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    Title :

    Die aktuelle Lage bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen


    Contributors:
    Albert, Uwe (author)

    Published in:

    Der Betrieb ; 59 , 15 ; 809-812


    Publication date :

    2006-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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