Diesellokomotiven erzeugen für den Betrieb der elektrische Zugheizung im Reiseverkehr einen Gleichstrom, dessen je nach Bauart unterschiedliche Frequenzen die verschiedenen Gleisstromkreise beeinträchtigen können. So kommt es derzeit zu Zulassungsproblemen bei Lokomotiven der zugelassenen Bauart ER 20 (Frequenz wahlweise 50 oder 60 Hz) und Lokomotiven mit der Bezeichnung ME 26 (Frequenz 19 Hz). Aus diesem Anlass analysiert der Autor neben den wichtigsten technischen Aspekten die komplexe juristische Problemstellung. Eine ausgesprochene Fahrzeugzulassung stellt einen begünstigenden Verwaltungsakt mit Vertrauensschutz dar, während Signaleinrichtungen nicht durch zulassende Verwaltungsakte abgesichert sind. Allerdings wäre eine rechtlich naheliegende Anordnung einer Schutzausrüstung z. B. der 50-Hz-Gleisstromkreise kurzfristig kaum praktikabel, so dass bei der ER 20 eine schnelle Zulassung für 60 Hz und bei der ME 26 eine endgültige Zulassung für eine Frequenz von ca. 18,5 Hz erfolgen sollte.
"Die signalsteuernde Zugheizung" oder Gefährdung des Eisenbahnbetriebes durch elektrische Zugheizung?
Eisenbahn-Revue international ; 4 ; 198-200
2006-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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