Bei vorübergehender oder dauerhafter Arbeit im Ausland stellt sich für den Arbeitnehmer die Frage nach seiner Rechtstellung und der Gültigkeit von deutschen Rechtsnormen. Vieles hängt dabei von der Gestaltung des jeweiligen Arbeitsvertrages ab, was von einer eindeutigen Vertragsklausel über eine Vertragsergänzung bzw. Änderungskündigung bis zu einem Vertrag ausschließlich für den Auslandseinsatz reichen kann. Der Betriebsrat sollte bei einem Auslandseinsatz die vertraglichen Grundlagen prüfen und kann gegebenenfalls im Rahmen seiner Schutzfunktion sowie der Mitbestimmung eine Betriebsvereinbarung zur Regelung der materiellen Bedingungen mit dem Arbeitgeber verhandeln.
Arbeitnehmereinsatz im Ausland
Was sollen Arbeitnehmer und Betriebsräte beachten?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 3 ; 140-144
2006-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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Ausland- und Grenzlanddeutschtum
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