Zum 01.01.2006 gingen die Regulierungsaufgaben des Referates 15 (Netzzugang) des EBA einschließlich der rund 20 Mitarbeiter an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen über. Auf Grund des durch das Dritte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 27. April 2005 geänderten AEG überwacht die Bundesnetzagentur nun den Wettbewerb auf der Schiene und die Gewährung eines diskriminierungsfreien Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur. Ein Eisenbahninfrastrukturbeirat aus Mitgliedern des Bundestags und Bundesrats soll gegründet werden und die Nutzungsbedingungen der DB Netz AG, der DB Station&Service AG sowie der DB Energie GmbH wurden in einzelnen Punkten für unzulässig erklärt.
Die Regulierungsbehörde im deregulierten Schienenverkehrsmarkt
Die Bundesnetzagentur
Deine Bahn ; 34 , 3 ; 14-15
2006-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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