In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind die Bedingungene für den sicheren Umgang mit Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen festgelegt. Zur Sicherheitsgewährleistung gehört es, die Arbeitsmittel nach einer Instandsetzung und in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu überprüfen und damit eine gefahrlose Nutzung durch die Beschäftigten sicherzustellen. Die Arbeitsmittel werden in vier Kategorien eingeteilt: ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Betriebsmittel sowie stationäre und nichtstationäre Anlagen. Mit der Zugehörigkeit zu einer der Kategorien ist auch die Prüffrist festgelegt. Näheres zu Prüffristen und die zur Prüfung befähigten Personen ist im Beitrag zu finden.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel: Prüfungen korrekt durchgeführt
Das Warnkreuz ; 1 ; 5-6
2006-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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