Da im Straßengüterverkehr bestimmte Ordnungswidrigkeiten wie z. B. Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot oder Überladung gezielt profitorientiert begangen werden, sind einige Bußgeldstellen dazu übergegangen, in solchen Fällen das Instrument der Gewinnabschöpfung einzusetzen. Statt eines Bußgeldbescheides wird ein Verfallsbescheid erstellt, welcher es ermöglicht, nach dem Bruttoprinzip den gesamten durch das rechtswidrige Verhalten erlangten Vermögensvorteil beim Unternehmen abzuschöpfen. Dies bedeutet im Regelfall eine viel schärfere Sanktion für die betroffene Spedition als ein Bußgeld, da überwiegend nach dem Kosteninformationssystem (KIS) des BGL abgerechnet wird, der administrative Aufwand erhöht sich für die Behörde nicht wesentlich und die bisherigen Gerichtsurteile bestätigen das Verfahren.
Ordnungsrecht und Wettbewerb
Güterbahnen ; 4 , 1 ; 47-50
2005-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Ordnungsrecht und Internetkriminalität
Online Contents | 2004
|Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht
Online Contents | 2002
|Rundfunkaufsicht im Multimedia-Zeitalter zwischen Ordnungsrecht und regulierter Selbstregulierung
Online Contents | 2000
|Wettbewerb der Bahnen - Bahnen im Wettbewerb
Online Contents | 2002
|Wettbewerb der Bahnen - Bahnen im Wettbewerb
IuD Bahn | 2002
|