Der Autor belegt mit Zahlen und durchSchilderungen der politischen, kaufmännischen und anderen Motiven der Handelnden, dass die regionale Eisenbahninfrastruktur in Deutschland aufgrund von Stilllegungen und Nichtnutzung langsam aber sicher schrumpft. Es wird dargelegt, inwieweit der Bund für den Fortbestand, den Ausbau und die Instandsetzung der regionalen Eisenbahninfrastruktur verantwortlich ist und welche rechtlichen Grundlagen dazu existieren und die Möglichkeiten für Auswege aus der o. g. Misere aufzeigen. Eine verfassungsrechtliche Infrastrukturgewährleistung des Bundes, explizit nur die Eisenbahnen des Bundes betreffend und nicht die Infrastruktur der NE-Bahnen, wird durch Art. 87e Abs. 4 S. 1 und S 2 GG festgelegt, im so genannten Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG) werden Art und Weise der finanziellen Förderung der bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur geregelt. Damit die von Bund und Ländern vergebenen Finanzmittel auch für die gewünschten Instandhaltungsmaßnahmen verwendet werden, werden mit der DB Netz AG so genannte Finanzierungsvereinbarungen mit genauen Vorgaben abgeschlossen. Der Autor stellt § 11 AEG in seiner derzeitigen Fassung und nach der geplanten Gesetzesnovelle vor und sieht auch in der Neufassung keine deutlichen Verbesserungsmöglichkeiten für die Situation der "kritischen" (regionalen) Eisenbahninfrastruktur.
Die Infrastrukturverantwortung des Bundes für "seine" Eisenbahnen
Rechtliche und finanzielle Grundlagen für die regionale Eisenbahninfrastruktur in Deutschland und ihre Defizite
Güterbahnen ; 4 , 1 ; 16-20
2005-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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