Im September 2004 wurde das Güterkraftverkehrsgesetz umfassend geändert. So muss z. B. das Fahrpersonal im freigestellten land- und forstwirtschaftlichen Sonderverkehr künftig ein Begleitpapier mitführen und auf Verlangen vorzeigen. Weiterhin wurden verschiedene europarechtliche Bestimmungen eingearbeitet, die insbesondere die Behandlung der Unternehmen aus den osteuropäischen Beitrittsstaaten betreffen. Die Neuerungen bei der Haftpflichtversicherung des Unternehmers beinhalten unter anderem die Einführung einer Mindestversicherungssumme, und schließlich wurden die Kompetenzen des Bundesamts für Güterverkehr erweitert.
Zur Novellierung des GüKG im Jahre 2004
Transportrecht ; 28 , 4 ; 152-154
2005-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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