Die Vorgaben der Luftqualitätsrahmenrichtlinie der EG vom September 1996 wurde seitdem durch so genannte Tochterrichtlinien konkretisiert: Die Richtlinie 1999/30/EG behandelt die Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und andere Stickoxide, Partikel und Blei in der Luft, 2000/69/EG die Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft und 2002/3/EG den Ozongehalt der Luft. Die nachfolgenden Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes setzten diese Richtlinien für die Bundesrepublik Deutschland in nationales Recht um. Mit Blick auf die ab Januar 2005 und Januar 2010 geltenden Grenzwerte hat der Deutsche Städtetag eine Arbeitshilfe "Reduzierung verkehrsbedingter Schadstoffbelastungen in den Städten" erstellt, die derzeitig nochmals aktualisiert wird und beispielsweise Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des ÖPNV, zur Unterstützung des Radverkehrs und zur Bewältigung des LKW-Verkehrs in den Städten beschreibt.
Luftqualität in den Städten erhalten und weiter verbessern
der städtetag ; 58 , 2 ; 24-26
2005-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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