Damit eine Gewerkschaft als "tariffähig" im Sinne des § 2 Absatz 1 Tarifvertragsgesetz gilt und also wirksame Tarifverträge abschließen kann, muss sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Das Bundesarbeitsgericht verlangt unter anderem eine "soziale Mächtigkeit", was beinhaltet, dass die Gewerkschaft in der Lage ist, Druck auf ihren Verhandlungsgegner auszuüben, und außerdem über eine gewisse organisatorische Leistungsfähigkeit verfügt. Dabei stellt sich jedoch die Frage, ob diese Merkmale bundesweit gegeben sein müssen oder ob es ausreicht, wenn sie für den personellen und sachlichen Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrags vorliegen.
Relative Durchsetzungsfähigkeit: Notwendige oder hinreichende Bedingung der Tariffähigkeit?
Der Betrieb ; 58 , 51/52 ; 2816-2822
2005-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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Beschaffung aus Ostmitteleuropa - Qualitätsfähigkeit ist notwendige Bedingung
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Zur Kontrolle der Tariffähigkeit neu gegründeter Gewerkschaften
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