(Fortsetzung aus DB Heft 42, 2005, I0549258) Auch wenn für ein Unternehmen bereits der Insolvenzantrag gestellt wurde, können Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz noch sinnvoll sein. Betrachtet man die Umwandlung, die z. B. in einer Verschmelzung, einer Spaltung oder einem Formwechsel des Unternehmens bestehen kann, nicht als Betriebsstilllegung, so kann vor dem Eröffnungsbeschluss der vorläufige Insolvenzverwalter entsprechende Entscheidungen treffen. Nach Eröffnung, aber vor Beendigung des Insolvenzverfahrens kommt eine Umwandlung hingegen nicht in Betracht. Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens schließlich mangels Masse abgelehnt, so ist die Zulässigkeit einer Umwandlung streitig.
Umstrukturierung krisengeschüttelter Kapitalgesellschaften: Umwandlungsmaßnahmen nach Stellung des Insolvenzantrag
Der Betrieb ; 58 , 49 ; 2675-2678
2005-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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