Ist der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft zugleich auch Gesellschafter, so stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen für ihn steuerlich wirksame Pensionsrückstellungen gebildet werden können. Die dafür erforderliche Ernsthaftigkeit der Versorgungszusage setzt unter anderem voraus, dass die Pension erst mit 65 Jahren bezogen werden kann. Ein weiteres Kriterium ist die sog. Erdienbarkeit, was bedeutet, dass eine aktive Tätigkeit des Geschäftsführers von mindestens zehn weiteren Jahren zu erwarten ist. Weiterhin muss die Pension für die Gesellschaft finanzierbar sein und in einem angemessenen Verhältnis zu den Aktivbezügen des Geschäftsführers stehen.
Die (steuerlich) wirksame Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft
Der Betrieb ; 58 , 49 ; 2651-2655
2005-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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Die Angemessenheit der Gesamtbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführer
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