Sobald das neue COTIF nach dem Protokoll von Vilnius 1999 in Kraft tritt, ergeben sich insbesondere im Wagenrecht erhebliche Veränderungen. Die Anlage II (RIP) gibt es nicht mehr, aber dafür erlaubt die Umsetzung der ER CUV die Einführung eines Allgemeinen Verwendungsvertrages (AVV), der von ERFA, UIC und UIP ausgearbeitet wurde. Der Beitrag geht ausführlich auf die Entstehung des Wagenrechtes, auf die rechtliche Systematik nach dem COTIF vom 09. Mai 1980, auf die Veränderungen des europäischen Rechtsrahmens und auf die damit erforderliche Revision des COTIF mit den neuen Bestimmungen sowie ihrer Umsetzung ein.
"Einstellungsvertrag" wird vom "Verwendungsvertrag" abgelöst
Wagenrecht
2005-01-01
15 pages
Article (Journal)
German
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