Die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO) erklärt schienengleiche Bahnübergänge (BÜ) nur bis zu einer Streckengeschwindigkeit von v = 160 km/h für zulässig. Insofern ergab sich aus der geplanten Streckenhöchstgeschwindigkeit für die 2. Ausbaustufe Hamburg - Berlin von 230 km/h die Notwendigkeit, alle 56 zwischen Berlin-Spandau und Hamburg-Bergedorf befindlichen Bahnübergänge zu beseitigen. Der Beitrag gibt einen Überblick über den Umfang der Planungsaufgabe, die Grundlagen der Planung sowie über die Variantenuntersuchungen für die erforderliche Ersatzmaßnahme, die für jeden Bahnübergang durchgeführt wurden. Für das Bauvorhaben war nach Maßgabe des § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) ein Planfeststellungsverfahren notwendig, auf das kurz eingegangen wird. Abschließend werden einige Problemfälle beispielhaft dargestellt. Die dabei aufgezeigten Probleme bei der Planung bzw. Baudurchführung geben einen kleinen Überblick über die zu bewältigenden Aufgaben. Aufgrund der hohen Anzahl an BÜ-Maßnahmen standen nicht nur die technischen Probleme, sondern auch die baulogistischen Probleme sowie die Koordinierung der einzelnen Gewerke untereinander im Vordergrund.


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    Title :

    Beseitigung der Bahnübergänge


    Contributors:

    Published in:

    Edition ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; Sonderveröffentl. ; 83-84, 86-89


    Publication date :

    2005-01-01


    Size :

    7 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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