Das neue Informationsfreiheitsgesetz regelt ab 2006 den Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes. Während bisher das sog. Aktengeheimnis galt, kann nun grundsätzlich jede natürliche Person sowie jede juristische Person des Privatrechts Informationen von den Bundesbehörden verlangen. Allerdings unterliegt dieser Anspruch verschiedenen Beschränkungen, zu denen auch die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gehört. Insoweit ist die Einwilligung der betroffenen Unternehmen erforderlich, und anders als in den entsprechenden Landesgesetzen kann sich die Behörde auf Bundesebene nicht über eine verweigerte Einwilligung hinwegsetzen.
Das neue Bundes-Informationsfreiheitsgesetz: Gefahr der Ausforschung durch Wettbewerber?
Der Betrieb ; 58 , 38 ; 2062-2064
2005-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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