Grundsätzlich trifft den Steuerpflichtigen, in dessen Betrieb eine Außenprüfung vorgenommen wird, eine Mitwirkungspflicht. Andererseits stehen Berufsgeheimnisträgern wie z. B. Steuerberatern, Ärzten oder Rechtsanwälten bestimmte Auskunftsverweigerungsrechte zu, und die Verletzung ihrer Schweigepflicht kann sogar nach § 203 Strafgesetzbuch strafbar sein. Der daraus resultierende Konflikt hat sich zugespitzt, seit die Finanzverwaltung auch Einsicht in die gespeicherten Daten des Steuerpflichtigen nehmen darf. Der vorliegende Beitrag nimmt eine Abwägung der betroffenen Rechtspositionen vor und verneint eine uneingeschränkte Pflicht zur Datenherausgabe.


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    Title :

    Elektronische Betriebsprüfung bei Rechtsanwälten und Steuerberatern


    Subtitle :

    Mitwirkungspflichten von Berufsgeheimnisträgern beim Datenzugriff


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 58 , 36 ; 1929-1934


    Publication date :

    2005-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German