Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16.3.2005 setzt zwei EG-Richtlinien um und gilt für Produkte aus zehn verschiedenen Kategorien, die insgesamt fast alle strombetriebenen Geräte erfassen. Die den Herstellern auferlegten Pflichten hängen im Einzelnen davon ab, ob es sich um ausschließlich gewerblich oder auch privat genutzte Geräte handelt und ob sie vor oder nach dem 13.8.2005 in den Verkehr gebracht wurden. So darf der Hersteller z. B. für nach dem Stichtag in den Verkehr gebrachte, privat nutzbare Geräte bestimmte Stoffe nicht mehr verwenden und ist zudem verpflichtet, die Altgeräte später zurückzunehmen.
Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Der Betrieb ; 58 , 35 ; 1893-1896
2005-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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