Seit 2002 ist im Aktiengesetz das sog. "Squeeze Out" geregelt. Danach kann ein Mehrheitsaktionär, der mindestens 95 % der Anteile hält, gegen eine angemessene Abfindung die Übertragung der übrigen Aktien auf sich verlangen. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss in der Hauptversammlung, vor dem jedoch geprüft werden muss, ob die Barabfindung angemessen ist. Diese Prüfung wird von gerichtlich bestellten Wirtschaftsprüfern vorgenommen und in einem entsprechenden Bericht dokumentiert. Enthält der Prüfbericht gravierende Mängel, so ist der trotzdem gefasste Beschluss, alle Anteile auf den Hauptaktionäre zu übertragen, anfechtbar.
Die Prüfung von Squeeze out
Der Betrieb ; 58 , 32 ; 1697-1702
2005-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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