Die indische Staatsbahn will verschärft gegen unerlaubtes Mitfahren auf den Dächern von Personenzügen vorgehen. Bereits 1962 verlangte der Sicherheitsbeauftragte der IR, dass diese Vergehen nicht zu dulden seien. Hierauf wurde den Bahnhofsvorstehern verboten einen Zug abfahren zu lassen, bevor nicht sämtliche Dächer geräumt wurden. Dies führte dazu, dass verschiedentlich das Bahnhofspersonal den Zorn der Reisenden zu spüren bekamen. Am 4.2.1969 z. B. nahmen über 50 Passagiere das Gesetz in die eigene Hand, als ein Stationsvorsteher die Abfahrt verweigerte. Sie "enterten" den Führerstand der Dampflok und drohten dem Lokführer an, ihn in die Feuerbüchse zu werfen. Bei der anschließenden Fahrt starben beim Unterqueren einer Brücke 37 Menschen und 50 wurden verletzt. Die Unsitte wird teilweise mit Bildern aus dem historischen Film "Gandhi", vollgestopften Wagen oder "heroischer Dummheit" erklärt.


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    Title :

    Roof travel accident


    Additional title:

    Unfälle bei Mitfahrten auf dem Dach von Zügen



    Published in:

    Indian Railway ; 51 , 3 ; 22, 25


    Publication date :

    2005-01-01


    Size :

    4 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    English





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