In Umsetzung einer EG-Richtlinie trat am 30.10.2004 das deutsche Anlegerschutzverbesserungsgesetz in Kraft, das unter anderem die von Führungspersonen einer Aktiengesellschaft getätigten Geschäfte (sog. Directors' Dealings) betrifft. Zu den Personen, deren Eigengeschäfte mit Aktien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitgeteilt werden müssen, gehören neben bestimmten Führungskräften auch ihre nahen Angehörigen sowie von diesen geleitete juristische Personen. Aufgrund der europarechtlichen Vorgaben wurde die bisherige Ausnahme von der Meldepflicht für Belegschaftsaktien abgeschafft und die meldefreie Bagatellgrenze gesenkt.
Die Neuregelung der Directors' Dealings in der Fassung des Anlegerschutzverbesserungsgesetze
Der Betrieb ; 58 , 20 ; 1097-1101
2005-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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