Der Bundesfinanzminister hat zum 1.1.2006 eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 19 % angekündigt, was den Kapitalgesellschaften zugute kommt. Um auch mittelständische Personengesellschaften zu entlasten, hat er weiterhin eine Verbesserung der Gewerbesteueranrechnung vorgeschlagen, die in einer Anhebung des Anrechnungsfaktors von um zwei Zehntel auf 2,0 bestehen soll. Der Verfasser dieses Beitrags vergleicht die dadurch entstehenden Entlastungseffekte und kommt zu dem Ergebnis, dass die Benachteiligung der Personengesellschaften erst bei einem Anrechnungsfaktor von 2,64 ausgeglichen ist.
Die Ungleichbehandlung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften durch die Reform der Unternehmensbesteuerung zum 1.1.2006
Der Betrieb ; 58 , 19 ; 1013-1017
2005-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Reform der Unternehmensbesteuerung
IuD Bahn | 2007
|TIBKAT | 2007
|15 Maßnahmen gegen die krasse Ungleichbehandlung
IuD Bahn | 1995
|