Um eine größtmögliche Sicherheitswirkung bei der Warnung mittels Rottenwarnsignalen zu erreichen, muss die Warnung zeitgerecht erfolgen. Auf keinen Fall darf eine Warnung zu spät erfolgen, ohne Hast sollte es möglich sein , den Gleisbereich zu Räumen. Aber durch eine zu frühe Warnung können die Beschäftigten dazu verleitet werden, die Warnung nicht sofort zu befolgen oder nochmals den Gefahrenbereich des Gleises zu betreten. Im Regelwerk wurden daher folgende Begriffe verankert: Räumzeit, Sicherheitszuschlag, Sicherheitsfrist und Annäherungsstrecke. Diese Begriffe und die damit zusammenhängenden Faktoren (zulässige Geschwindigkeit des Zuges, Standort des Außenpostens), aus denen sich die Spielregeln für eine rechtzeitigen Warnung der Beschäftigten im Gleisbereich ableiten, werden an einem Fallbeispiel beschrieben.
Die rechtzeitige Warnung der Beschäftigten
Arbeiten im Gleisbereich
Deine Bahn ; 33 , 8 ; 482-487
2005-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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