Die beiden Antiterrorismusverordnungen der EU (EG Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002) stellen unter dem Stichwort Compliance Speditions- und Logistikunternehmen ganz neue Sicherheitsanforderungen, bei deren Nichtbeachtung zunehmend empfindliche Strafen drohen. Jegliche Geschäftskontakte mit Personen, Vereinigungen und Körperschaften, die auf ständig aktualisierten EU-Listen im Internet als terroristisch eingestuft werden, sind verboten, was im Unternehmen die Bereiche Finanzen/Buchhaltung, Vertrieb, Einkauf, Service und Personal betrifft. Bei Namensdoubletten kann die amtliche Überprüfung bis zu 8 Wochen dauern. Ferner gibt es entsprechende Vorschriften und Listen in den USA. Wichtige Web-Seiten werden im Beitrag aufgeführt.
Drakonische Strafen bei Geschäften mit Terroristen
Zoll
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 59 , 97 ; 8
2005-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
Sicherheit , Straftat , Unternehmensführung , Logistik , Kriminalität , Spedition , Strafrecht , Zoll
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