Wegen der ansteigenden Anzahl der Unternehmenszusammenschlüsse in der EU musste die Europäische Fusionskontrollverordnung reformiert werden. Seit dem 01.05.2004 gilt die neue Verordnung EG Nr. 139/2004 des Rates vom 20.01.2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen in allen 25 Mitgliedstaaten. Im Beitrag wird kurz aufgezeigt, wann die Fusionskontrollverordnung Anwendung findet und wie europäische und nationale Arbeitsnehmervertreter diese nutzen können.
Die neue Europäische Fusionskontrollverordnung
Was bringt sie Arbeitsnehmervertretern
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 8 ; 458-461
2005-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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