Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) - RSE - vom 20. Januar 2005 sind in Abstimmung mit den zuständigen obersten Landesbehörden ergänzt/geändert worden. Die Änderungen betreffen z. B. die veränderte Anschrift des Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Einfügen von Ländernamen, den Bußgeldkatalog u.a. Die Ergänzungen/Änderungen der RSE werden im Beitrag vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen veröffentlicht.
Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) (GGVSE-Durchführungsrichtlinien) - RE -
Verkehrsblatt ; 59 , 15 ; 498
2005-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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