Immer mehr Unternehmen nicht nur im Bereich des Finanzdienstleistungssektors führen Ethik- und Verhaltensrichtlinien ein, die als Codes of Conduct, Corporate Governance-Grundsätze, Compliance-Erklärungen etc. grundsätzlich auch von Arbeitnehmerseite zu begrüßen sind. Allerdings entstehen leicht Interessenkonflikte wie z.B. bei der Ausweitung auf die Privatsphäre und der Betriebsrat muss angemessen beteiligt sein. Mögliche Problemfelder wie z.B. das Whistleblowing und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats z.B. nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 94 Abs. 1 BetrVG werden beschrieben.
Ethik- und Verhaltensrichtlinien
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrat
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 4 ; 229-232
2005-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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