Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage verkaufen Banken und Sparkassen immer häufiger notleidende Darlehensforderungen an Investoren. Da hierbei auch persönliche Daten des Kreditnehmers weitergegeben werden, stellt sich die Frage, ob die öffentlich-rechtlichen Sparkassen damit gegen § 203 Strafgesetzbuch (StGB) verstoßen, der die Verletzung von Privatgeheimnissen durch Amtsträger unter Strafe stellt. Ein solcher Verstoß könnte die Unwirksamkeit der Forderungsabtretung nach sich ziehen. Die Verfasser dieses Beitrags verneinen zwar eine Verletzung des § 203 StGB, halten aber zur Klarstellung eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für wünschenswert.


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    Title :

    Wirksamkeit der Veräußerung notleidender Darlehensforderungen durch Sparkassen: Keine Verletzung von Privatgeheimnissen gem. § 203 StGB


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 58 , 7 ; 375-380


    Publication date :

    2005-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German