Nach § 4 (I) des Allgemeinen Eisenbahngesetzes sind die Eisenbahnen verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen. Wie die Eisenbahnen (Eisenbahnverkehrsunternehmen EVU und Eisenbahninfrastrukturunternehmen EIU) diese Verpflichtung zu erfüllen haben, ist vom Gesetzgeber nur ansatzweise geregelt (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung und Eisenbahnsignalordnung). Bisher besitzt nur die DB Netz AG als Betreiberin des größten Schienennetzes ein umfassendes Regelwerk. Seit Mitte 2004 müssen alle Verkehrsunternehmen ihre betrieblichen Regelwerke selbst erarbeiten. Ein wichtiges Ziel ist dabei, dass die Einheit und das hohe Niveau des Eisenbahnwesens in Deutschland erhalten bleiben. Im Beitrag werden die wichtigsten Arbeits- und Aufgabenbereiche, die von diesen Regelwerken betroffen sind, behandelt.
Neue Aufgaben für den VDV: Unternehmensunabhängige betrieblich-technische Regelwerke für öffentliche Eisenbahnen
VDV-Jahresbericht 2004/2005 ; 48-49
2005-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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