Die EU-Richtlinie 1999/30/EWG begrenzt seit 01.01.2005 den zulässigen Anteil feiner Staubpartikel in der Luft. Das Land Berlin hat darauf mit einem Luftreinhalteplan reagiert, der Beschränkungen für stark emittierende Dieselfahrzeuge vorsieht. Der ÖPNV trägt wesentlich zu einer umweltfreundlichen Mobilität in den Städten bei und verhindert so Straßensperrungen. Rund 1 000 der 1400 Busse der BVG haben mittlerweilee Dieselfilter und 43 % der rund 11 000 Linienbusse der VDV-Unternehmen weisen einen Partikelfilter auf.
EU-Feinstaubrichtlinie fordert kommunale Handlungskonzepte
Bus & Bahn ; 39 , 4 ; 3-5
2005-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Gebietsbezogene Handlungskonzepte nach § 21 Abs. 3 BBodSchG
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