Mit den neuen ÖPNV-Gesetzen in Sachsen-Anhalt und Brandenburg, die seit 1. Januar 2005 in Kraft getreten sind, werden die Finanzmittel für den ÖPNV gesetzlich in der Hand der Aufgabenträger im Sinne eines Besteller-Ersteller-Systems gebündelt. Ziel der Reform ist es, mehr Effizienz, Transparenz und Flexibilität in der Nahverkehrsfinanzierung zu erreichen, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und die staatliche Bürokratie abzubauen. Zentraler Baustein der Reform ist die Einführung eines dynamischen Schlüssels der Mittelverteilung zwischen den Aufgabenträgern, der sich vor allem an Kriterien des ÖPNV-Angebots und an Erfolgen am Fahrgastmarkt bemisst (30 Prozent nach der Fläche der Aufgabenträgergebiete, 20 Prozent nach den erbrachten Fahrplankilometern, 20 Prozent nach den von den Kommunen aufgewendeten Eigenmitteln für den ÖPNV, 30 Prozent nach der Zahl der beförderten Fahrgäste).
Reform der ÖPNV-Finanzierung im Bundesland Brandenburg
Bündelung der Mittel bei den ÖPNV-Aufgabenträgern und Einführung einer Erfolgsförderung
Der Nahverkehr ; 23 , 5 ; 46-52
2005-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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Reform der OPNV-Finanzierung im Bundesland Brandenburg
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